Unsere AGB
Alle Lieferungen und Leistungen von Typoint, Patrick Marc Sommer, Berlin, (nachfolgend Typoint genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind die Bedingungen von Typoint geändert, so gelten sie ab dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Kunden erstmals zugegangen sind.
1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Typoint weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2
Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Typoint zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3
Typoint überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Typoint bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden, sofern Typoint nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.
1.4
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Typoint und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5
Typoint ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und / oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Typoint zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Typoint, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6
Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Typoint formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Typoint.
2 Vergütung
2.1
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2
Die Vergütungen sind mit Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistung bzw. Projektphase fällig. Präsentierte Zwischenstände, Konzepte, Entwürfe und Entwicklungsstände stellen vergütungspflichtige Teilleistungen dar.
2.3
Konzeptionelle, strategische, gestalterische und vorbereitende Leistungen gelten unabhängig vom finalen Einsatz oder der Weiterverwendung der Ergebnisse als vollwertige und vergütungspflichtige Leistungen.
2.4
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
2.5
Wird ein beauftragtes Projekt nach Beginn durch den Auftraggeber ganz oder teilweise gestoppt, verschoben oder vorzeitig beendet, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Bereits begonnene Projektphasen sind entsprechend des tatsächlichen Projektfortschritts anteilig zu vergüten.
2.6
Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Typoint. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Typoint erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
2.7
Typoint ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
3 Fremdleistungen
3.1
Typoint ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Typoint hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Typoint abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Typoint im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4
Herausgabe von Daten
4.1
Typoint ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Typoint ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.2
Hat Typoint dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Typoint verändert werden.
4.3
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
4.4
Typoint haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
5
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
5.1
Der Auftraggeber legt Typoint vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
5.2
Führt Typoint die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
5.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Typoint zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
6
Haftung und Gewährleistung
6.1
Typoint haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Typoint auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
6.2
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von Typoint oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Typoint oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Typoint oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.3
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4
Mit der Abnahme des Werkes und / oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Typoint insoweit entfällt.
6.5
Typoint haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
6.6
In keinem Fall haftet Typoint für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
6.7
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Typoint erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Typoint zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von Typoint in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
7 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1
Im Rahmen des Auftrags besteht für den DesignerGestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Typoint eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von Typoint, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
7.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Typoint übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Typoint im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
7.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zwischenstände und Präsentationen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und Rückmeldung zu erteilen. Unterbleibende oder verzögerte Rückmeldungen berühren die Vergütungspflicht bereits erbrachter Leistungen nicht.
8
Schlussbestimmungen
8.1
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat,
er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
8.2
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.